Brückenteilzeit: Mehr Flexibilität per Gesetz
Grundsätzlich besteht seit der Änderung des Arbeitsrechts am 01.01.2019 für alle Beschäftigten die Möglichkeit, Brückenteilzeit zu beantragen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht hier natürlich im Vordergrund.
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