Arbeiten in Wechselschicht ist in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeiten lässt sich das Privatleben bei Schichtarbeit oft schwieriger organisieren als bei einem Job mit festen Arbeitszeiten.
Trotzdem arbeiten ungefähr sechs Millionen Arbeitnehmer in Deutschland in Wechselschicht – gerade in Branchen, in denen Schichtarbeit unverzichtbar ist, wie z. B. im Krankenhaus.
Wechselschicht im Krankenhaus unvermeidbar
Die Behandlung und Betreuung von Patienten im Krankenhaus ist ein 24 Stunden Job. Auch nachts passieren Unfälle oder werden Operationen notwendig. Für Beschäftigte im Krankenhaus gibt es deshalb keine andere Möglichkeit, als in Wechselschicht zu arbeiten. Dies betrifft sowohl Krankenschwestern und Pfleger als auch die in der Klinik angestellten Ärzte.
Insofern wird außerhalb der Krankenhausverwaltung und dem Personal für Verpflegung und Reinigung einer Vielzahl von Arbeitskräften im Krankenhaus zugemutet, das eigene Leben am Schichtplan der Klinik auszurichten. Für Sonderwünsche ist dabei in der Regel nur besonders begründeten Ausnahmefällen Spielraum.
Wechselschicht vs. Schichtarbeit: Begrifflichkeiten klar trennen
Bei der Beschäftigung in Schichtarbeit ist wichtig, zunächst verschiedene Begriffe klar voneinander zu trennen. Wechselschicht liegt nach klassischer Definition wie sie etwa in § 7 Abs. 1 TVöD zu finden ist dann vor, wenn im ganzen Betrieb oder in einem klar abgrenzbaren Teilbereich in Früh-, Spät- und Nachschicht während des ganzen Tages gearbeitet wird und dieser Rhythmus auch an Sonn- und Feiertagen beibehalten wird. Krankenhäuser fallen so gut wie immer unter die Kategorie, da diese in der Regel nie schließen, sondern ununterbrochen betrieben werden.
Von Wechselschichtarbeit ist demgegenüber dann die Rede, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in allen drei Schichten eingesetzt werden kann. Der Begriff Wechselschicht stellt daher auf den Betrieb ab, während der Begriff Wechselschichtarbeit Bezug auf einzelne Angestellte nimmt. Wenn bei einzelnen Arbeitskräften von Wechselschicht die Rede ist, meint dies, dass der betroffene Arbeitnehmer lediglich in ein oder zwei nicht aber in allen drei möglichen Schichten eingesetzt wird. In die Feinheiten muss hier nicht eingegangen werden, da in den Schichtplänen der Krankenhäuser die meisten Betroffenen in allen Schichten eingesetzt werden können.
Gesetzliche Regelungen zur Schichtarbeit
Da das Arbeiten in wechselnden Schichten nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch vielen anderen Wirtschaftsbereichen vorkommt, gibt es klare gesetzliche Vorgaben zum Schutz der in dieser Form arbeitenden Angestellten. Nach dem Arbeitszeitgesetz gelten folgende Vorgaben:
- Es dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als acht Stunden Arbeit geleistet werden.
- In Ausnahmefällen kann eine Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf zehn Stunden erfolgen
- Zwischen dem Ende einer Schicht und dem Anfang der neuen Sicht muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen.
Besondere Vorkehrungen sind dann zu treffen, wenn regelmäßig Arbeit in der Nacht verrichtet wird. Fallen in diesem Zusammenhang Überstunden an, müssen diese innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen wieder ausgeglichen werden. Weiterhin haben Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, einen Anspruch auf Freizeitausgleich oder einen Zuschlag auf ihren Lohn.
Von der Schichtarbeit generell ausgenommen sind jugendliche Auszubildende sowie werdende und stillende Mütter. Im ersten Fall ergibt sich dies aus § 14 Abs. 1 ArbSch und im zweiten Fall aus § 8 Abs. 1 MuSchG. Aus beiden Vorschriften ergibt sich, dass eine Nacharbeit in jedem Fall ausgeschlossen ist und die Arbeitszeiten für die betroffenen Arbeitskräfte entsprechend zwischen 6 und 20 Uhr liegen müssen.
Was im Fall von Verstößen getan werden kann
Das Arbeiten in Schichten wird in der Regel nur ausgeübt, wo es unerlässlich ist wie z. B. in vielen sozialen Jobs in Krankenhäusern, in der Pflege oder dem Rettungsdienst, aber auch bei der Polizei und Feuerwehr, Sicherheitsdiensten und Speditionen, aber auch in vielen Produktionsbetrieben und der Automobilindustrie .
Anderenfalls würden sich die meisten Arbeitgeber den mit dieser Form der Beschäftigung in Zusammenhang stehenden Aufwand in der Regel sparen. Dies umso mehr, als die für Nachtarbeit zu zahlenden Zuschläge durchaus erheblich sind. Insofern bedeutet Schichtarbeit für alle Beteiligten eine Belastung. Entsprechend sollte beim Aufkommen von Verstößen im Krankenhaus immer zunächst das persönliche Gespräch mit der Leitung der Abteilung oder der Klinik gesucht werden.
Führt diese Rücksprache zu keinem Erfolg, kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auf gerichtlichem Wege überprüft werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es Ausnahmen von den oben beschriebenen gesetzlichen Regeln geben kann. Dies kann im Wege eines Tarifvertrags oder auch einer betrieblichen Vereinbarung geschehen.
Weiterhin werden auch in einzelnen Arbeitsverträgen abweichende Vereinbarungen getroffen. Diese halten dann vielfach trotz der gesetzlichen Grundregeln vor Gericht stand, weil die individuelle vertragliche Vereinbarung Vorrang gegenüber gesetzlichen Vorgaben hat. In diesem Fall kann dann nicht gegen die betriebliche Übung im Hinblick auf die Gestaltung der Schichtpläne vorgegangen werden. Je nach Ausgestaltung des Vertrages kann es aber Sinn machen, dessen Gültigkeit durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.
Das können Schichtarbeiter für ihre Gesundheit tun
Abschließend ist wichtig, auf die gesundheitlichen Risiken einzugehen, die mit dem Arbeiten in Wechselschicht einhergehen. Der sich ständig ändernde Tag Nacht Rhythmus kann eine Reihe von Folgen haben. Diese reichen von erhöhten Blutfettwerten über Störungen im Hormonhaushalt bis zu einer signifikanten Steigerung des Risikos von Schlaganfällen. Hinzu kommen können Herz-Kreislauf Probleme, Bluthochdruck und Schlafstörungen.
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch den Arbeitgeber können in Wechselschicht arbeitende Arbeitnehmer auch persönlich dazu beitragen, dass die gesundheitlichen Folgen der Schichtarbeit abgemildert werden.
Leichtes Essen: Wer nach der Arbeit direkt ins Bett möchte, sollte zwischen Schicht und Schlaf eher leichtes und gut verdauliches Essen zu sich nehmen. Fettiges und reichhaltiges Essen liegt schwer im Magen und kann sonst schnell zu einer schlaflosen Nacht führen.
Alkoholische und Koffeinhaltige Getränke meiden: Oftmals gönnen sich Schichtarbeiter nach der Arbeit die ein oder andere Flasche Bier oder auch Glas Wein, um nach der Schicht besser (ein-)schlafen zu können. Davon ist grundsätzlich abzuraten, denn Alkohol ist ein Nervengift, welches den Körper davon abhält, in die regenerativen Tiefschlafphasen zu fallen. Genauso sollten Schichtarbeiter in den letzten vier Stunden vor dem Schlafengehen Kaffee und andere koffeinhaltige Getränke meiden, denn die aufputschende Wirkung hält eher davon ab, schnell einzuschlafen.
Alltag dem Rhythmus den Arbeitszeiten anpassen: Grundsätzlich macht es Sinn im Rahmen der Schichtarbeit die Schlaf- und Wachphasen auch jenseits der Schichten so zu legen, dass der Körper ein ausreichendes Maß an Erholung und findet. Um den Körper an die wechselnden Arbeitsschichten zu gewöhnen wird z. B. empfohlen am letzten Arbeitstag der Schicht etwas später bzw. früher ins Bett gehen, je nachdem in welche Schicht man wechselt.
Rituale helfen beim Einschlafen: Schlafrituale helfen zu entspannen und beschleunigen das Einschlafen. Das kann beispielsweise eine bestimmte Musik oder ein Hörbuch sein oder auch ein Stück Schokolade. Schon nach kurzer Zeit gewöhnt sich der Körper an das Ritual und schaltet durch das trainierte Signal deutlich schneller ab.
Störquellen ausschalten: Nach einer Nachschicht macht es Sinn sich abzuschotten und Störquellen wie Handy, Festnetz und Türklingel konsequent auszuschalten, um nicht mitten in einer Tiefschlafphase geweckt zu werden. Um dem Körper vorzuspielen es sei Nacht, sollte man das Schlafzimmer abdunkeln und eine Zimmertemperatur von 19 Grad Celsius nicht überschreiten. Übrigens wird empfohlen bereits auf dem Nachhauseweg nach einer Nachtschicht eine Sonnenbrille zu tragen, damit die Netzhaut nicht zu viel Sonnenlicht abbekommt und in der Konsequenz Probleme beim Einschlafen verursacht.
Übrigens: Arbeitnehmer, die in Wechselschicht arbeiten, dürfen sich alle drei Jahre auf Kosten des Arbeitgebers gesundheitlich durchchecken lassen. Arbeitnehmer 50plus sogar jährlich. Sollte dieser Check-Up zeigen, dass sich die Schichtarbeit ungünstig auf die Gesundheit auswirkt hat ein Arbeitnehmer nach §6 Arbeitszeitgesetz sogar einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der hauptsächlich tagsüber ausgeübt wird.
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