Mit Wirkung vom 01.12.2017 ist das Klinische Krebsregister Niedersachsen | KKN in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes Niedersachsen und unter der Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gegründet worden. Die rechtliche Grundlage der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen bildet das im September 2017 verabschiedete „Gesetz zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen“; damit sind die landesrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) vom 09.04.2013 auch im Bundesland Niedersachsen gegeben.
Die gesetzlich beschriebenen Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung sind weitestgehend selbsterklärend. So wie alle anderen klinischen Krebsregister hat auch das KKN die Aufgabe, fortlaufend und einheitlich personenbezogene Daten über das Auftreten, die Behandlung, den Verlauf, inklusive Nachsorge, von Krebserkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien zu sammeln, zu verarbeiten, auszuwerten, an die Leistungserbringer zurückzumelden, teilweise zu veröffentlichen und für die Forschung zur Verfügung zu stellen.
Seit dem 01.07.2018 läuft der Echtbetrieb, das heißt Ärzte registrieren sich laufend im Melderportal und senden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten an das KKN.