Die SKFP in Merzig
Die SKFP ist die einzige Maßregelvollzugseinrichtung des Saarlandes. Sie wurde 1998 im Zuge der Auflösung des ehemaligen Landeskrankenhauses Merzig gegründet.
Auf Grundlage der §§ 63, 64, 67h Strafgesetzbuch (StGB) oder §§ 81, 126a, 453c Strafprozessordnung (StPO) sind psychisch kranke und suchtkranke Straftäter zur Behandlung und Sicherung stationär untergebracht.
Auf Grundlage der §§ 63, 64, 67h Strafgesetzbuch (StGB) oder §§ 81, 126a, 453c Strafprozessordnung (StPO) sind psychisch kranke und suchtkranke Straftäter zur Behandlung und Sicherung stationär untergebracht.