Immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft werden älter und benötigen Hilfe, um ihren Alltag weiterhin zu bewältigen.
Es dauert nicht mehr lange, bis die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land so hoch ist, wie noch nie zuvor. Menschen, die auf Jobsuche sind, finden viele Stellenangebote, ob als Betreuungsassistent oder Stellenangebote als Alltagsbegleiter.
Selbst für Quereinsteiger für Medizinjobs ist die Situation günstig, sich als Alltags- oder Betreuungskraft selbstständig zu machen.
Was wird gebraucht?
Welche Aufgaben hat jemand, der sich für Stellenangebote als Betreuungsassistent oder für Stellenangebote als Alltagsbegleiter interessiert? Wird für diese Aufgaben eine Ausbildung benötigt?
Welche rechtlichen Bedingungen müssen beachtet werden, wenn sich jemand selbstständig machen möchte? Hier ist eine Übersicht darüber, was Menschen brauchen, die sich für diese Medizinjobs interessieren.
Die fachlichen Anforderungen
Es gibt keine Ausbildung als Betreuungsassistent oder Alltagsbegleiter. Zwar werden Lehrgänge angeboten, in denen die künftigen Alltagsbegleiter oder Betreuungskräfte auf ihren Job vorbereitet werden sollen und die sich an den Inhalten des § 87b des SGB XI orientieren.
Hier können diese lernen, wie sie mit Menschen umgehen, die pflegebedürftig oder dement sind. Es werden Grundlagen der Betreuung und Kommunikation vermittelt, aber auch Ernährungslehre, Hauswirtschaft und Rechtskunde vermittelt.
Oft können Interessenten auf Jobsuche im Rahmen einer solchen Weiterbildung sich auch thematisch zu bestimmten Schwerpunkten fortbilden und beispielsweise einen Lehrgang in Erster Hilfe besuchen.
Andere Weiterbildungen befassen sich mit den Aspekten der Palliativbegleitung. Darin geht es beispielsweise um die Pflege von sterbenden Menschen, die in dieser Phase oft notwendige Schmerztherapie, aber auch um die Strategien zur Bewältigung von Trauer und Rituale des Abschieds.
Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit
Wer sich nicht auf Stellenangebote als Betreuungsassistent oder auf Stellenangebote als Alltagsbegleiter bewerben möchte, sondern lieber selbstständig unterwegs sein will, für den kann die Arbeit aus rechtlicher Perspektive gesehen nicht ganz unproblematisch sein.
Selbständige müssen jederzeit nachweisen können, dass sie es tatsächlich sind. Nimmt jedoch ein einzelner Patient sehr viel Zeit in Anspruch, ist das nicht ganz leicht.
Folgende Kriterien können zeigen, dass eine Betreuungskraft oder ein Alltagsbegleiter tatsächlich selbstständig arbeitet:
Gewerbeanmeldung: Die Betreuungskraft oder der Alltagsbegleiter hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und stellt die Rechnungen auf seinen eigenen Namen aus.
Risiko des Unternehmers: Derjenige, der selbstständig als Betreuungsassistent oder Alltagsbegleiter tätig ist, trägt alle Risiken selbst: Er versichert sich selbst, hat keinen Anspruch auf Urlaub oder auf andere Sozialleistungen. Wird er krank, gibt es keinen Arbeitgeber, der seine Bezüge weiter zahlt.
Unabhängigkeit: Selbstständige bestimmen selbst, welche Tätigkeiten sie zu welcher Zeit und an welchem Ort durchführen. Sie verhandeln selbst über ihren Verdienst, sind nicht an Weisungen gebunden und nicht persönlich vom Arbeitgeber abhängig.
Jahresumsatz: Nicht der gesamte Jahresumsatz wird durch eine Betreuung erwirtschaftet, sondern es gibt mindestens ein anderes Arbeitsverhältnis, das zu mindestens einem Sechstel zum Jahresumsatz beiträgt.
Entspricht die Selbstständigkeit diesen Kriterien, ist alles kein Problem. Falls nicht, kann es passieren, dass derjenige als Scheinselbstständiger gilt.
Für den Fall, dass eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird, kann das für die Betreuungskraft selbst, aber auch für deren Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben, da die Scheinselbstständigkeit rechtlich als Schwarzarbeit angesehen wird.
Alltagsbegleiter und Pflegebegleiter: Was ist der Unterschied?
Für den Begriff des Alltagsbegleiters können unterschiedliche Namen existieren, mancherorts heißen sie Betreuungsassistent, Betreuungskraft oder Präsenzkraft. Doch sie dürfen auf keinen Fall mit dem Pflegebegleiter verwechselt werden.
Was macht ein Pflegebegleiter? Er arbeitet ehrenamtlich und berät in erster Linie pflegende Angehörige, begleitet diese auch zu Behörden und anderen Institutionen.
Während ein Pflegebegleiter nur berät und informiert, kann ein Alltagsbegleiter auch pflegerische und betreuerische Leistungen im häuslichen Umfeld oder einer Pflegeeinrichtung verrichten.
Für die Aufgaben der Alltagsbegleiter zahlt in der Regel die Pflegeversicherung. Sollten diese darüber hinausgehen, müssen sie von den Betroffenen selbst finanziert werden.
Wer darf einen Alltagsbegleiter beauftragen?
Prinzipiell kann jeder Mensch für sich einen Alltagsbegleiter oder eine Betreuungskraft engagieren.
Wer allerdings möchte, dass ein Teil oder die gesamten Kosten von der Pflegeversicherung bezahlt werden sollen, muss nachweisen, dass er in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist oder in eine Pflegestufe eingestuft sein.
Was macht ein Alltagsbegleiter?
Die Aufgaben von Betreuungsassistenten oder Alltagsbegleitern können ganz unterschiedlich sein und hängen in erster Linie davon ab, was die zu betreuende Person tatsächlich benötigt.
Wer bettlägerig ist und einen Pflegebedarf hat, braucht eine andere Betreuung als ein dementer Mensch. Während für einen an Demenz erkrankten Menschen ein ausgiebiger Spaziergang hilfreich sein kann, freut sich ein Mensch, der den ganzen Tag im Bett verbringen muss, eher über ein Brettspiel oder ein Gespräch.
Wer auf Jobsuche im Bereich von Medizinjobs ist und sich für Stellenangebote als Betreuungsassistent oder Stellenangebote als Alltagsbegleiter interessiert, sollte wissen, dass bei diesen nicht die medizinische Pflege im Vordergrund steht.
Die betroffenen Menschen suchen eher eine Unterstützung, um den Alltag zu meistern und brauchen jemanden, der ihnen Gesellschaft leisten kann. Im Prinzip geht es darum, ältere und pflegebedürftige Menschen so zu betreuen und zu aktivieren, dass ihre Lebensqualität spürbar verbessert wird.
Für Stellenangebote als Betreuungsassistent gilt, ebenso wie für Stellenangebote als Alltagsbegleiter: Sämtliche Angebote, die vom Alltagsbegleiter oder der Betreuungskraft an den Betreuten gerichtet werden, müssen für diesen fördernd und ansprechend sein.
Hier geht es nicht um das Absolvieren eines Pauschalangebotes für alle, sondern darum, dass die Wünsche des jeweiligen Betroffenen ausreichend berücksichtigt werden.
Chance für Menschen auf Jobsuche
Wer nach Medizinjobs sucht, braucht sich nicht nur auf Stellenangebote als Betreuungsassistent oder Stellenangebote als Alltagsbegleiter zu bewerben, sondern kann sich auch als Alltagsbegleiter oder Betreuungskraft selbstständig machen.
Es gibt zwar immer mehr Stellenangebote als Betreuungsassistent oder Stellenangebote als Alltagsbegleiter, doch noch ist dieser Berufszweig nicht so bekannt.
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